Links
Mindeststandards für Musikerhonorare in Kirchen
www.dov.org/Newsreader/items/Mindeststandards_f%C3%BCr_Musikerhonorare_in_Kirchen.html
Wesentliche Punkte sind: Honorare für Proben in Höhe von EUR 75, für Tages- und Aufführungssätze EUR 150. Fahrtkosten für Musiker von außerhalb sollen gemäß Bundesreisekostengesetz abgerechnet werden (gekürzt)...
Für den Inhalt der hier verlinkten Websites sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.